Richtungsweisendens Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster.

 

Die Umwandlung von Gaststätten in sogenannte Raucherclubs ist nun vom OVG Münster verboten und als „unzulässige Umgehung des Rauchverbots“ beurteilt worden (Az.: 4 B 1771/10).

NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens begrüßte das Urteil und möchte nun das „Schlupfloch Raucherclub“ endgültig schließen. So bezeichnete sie „Gaststätten, die sich als Raucherclubs tarnen“ als „Mogelpackung“. Weiterhin kündigte sie im Sinne des Nichtraucherschutzes für die Zukunft schärfere und eindeutigere Gesetze an.

Im vorliegenden Fall hatte eine Kölner Wirtin gegen die Kommune geklagt, weil diese ihrem „Raucherclub“ im Sinne des Nichtraucherschutzgesetztes ein Rauchverbot erteilt hatte.